Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gab Rückfragen, bis wann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfalle vorgelegt werden muss. Die geplante Reform wurde politisch noch nicht verabschiedet. Daher gilt weiterhin die bisherige Dienstanweisung.

Mit besten Grüßen

Richard Ehl